AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf neuer und gebrauchter Reifen und Felgen durch die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten nur für Geschäftsbeziehungen der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH und Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB) oder die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder die ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.    

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang akzeptiert. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH hiervon Kenntnis und der Geltung schriftlich zugestimmt hat.  

Individualabreden zwischen der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH und dem Kunden gehen diesen Bedingungen vor. Für die Geltung solcher Abreden ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.

2. Vertragsschluss

Sämtliche Angebote der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware gilt als verbindliches Angebot des Kunden. Die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Übersendung / Übergabe der Ware erfolgen.  

Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Preisänderungen und technische Änderungen im zumutbaren Rahmen sowie Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behält sich die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH ausdrücklich vor.

Die Preise sind in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Skonto und sonstige Nachlässe ausgewiesen. Es gelten die jeweiligen Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Für Lieferung in EU-Länder geltend die aktuellen Mehrwertsteuersätze der Bundesrepublik Deutschland. Bei Nicht-EU-Ländern wird der Bestellwert um diesen Betrag gekürzt. Die landesübliche Einfuhrumsatzsteuer ist vom Kunden zu tragen.

3. Lieferung / Gefahrübergang / Abnahme / Annahmeverzug

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zusicherung sind Angaben zur Lieferfrist unverbindlich und zum Eintritt eines Lieferverzugs ist eine vorherige Mahnung mit angemessener Fristsetzung erforderlich. Die Lieferfrist verlängert sich unbeschadet der Rechte der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist.

Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig und verpflichten den Kunden zur Abnahme, es sei denn, bei Vertragsschluss wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen auf den nicht verfügbaren Teil der Bestellung werden zurückerstattet. 

Lieferverzug, der wegen höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentliche erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen – zu Stande kommt, befreit die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen.

Die Lieferung erfolgt ab Lager (Erfüllungsort). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über; beim Versendungskauf ist insoweit die Übergabe an den Spediteur maßgebend. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. Waren auf Abruf hat der Kunde binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss anzunehmen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzöget sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.  

4. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis (zuzüglich der Kosten für Nebenleistungen) ist mit Rechnungslegung fällig.

Bei Verzug des Kunden ist die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH berechtigt, den Kaufpreis während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

Gegen die Ansprüche der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.

5. Eigentumsvorbehalt

Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung geht das Eigentum auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Waren nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH über Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen.   

Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt an die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH ab. Die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Erfüllt der Kunde seine Leistungspflichten gegenüber der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH nicht, ist diese berechtigt, die abgetretene Forderung beim Dritten geltend zu machen und einzuziehen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, Angaben zur abgetretenen Forderung sowie alle für den Einzug erforderlichen Daten des Dritten auf Verlangen unverzüglich bekannt zu geben.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Kunde pfleglich zu behandeln und eventuell anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf eigene Kosten durchzuführen. Die Ware ist vom Kunden auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. 

6. Gewährleistung

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Reifen und Felgen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware. Der Verkauf von gebrauchten Reifen und Felgen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Handelsgesetzbuch) nachgekommen ist.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wurde. Die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH gibt gegenüber dem Kunden keine Garantie im Rechtssinne ab. Die Herstellergarantie bleibt hiervon unberührt.

Ist die Ware mangelhaft, kann die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH im Rahmen der Gewährleistung zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) wählen. Der Kunde hat der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH  die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die Nacherfüllung zu erbringen. Die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung des Kaufpreises abhängig zu machen; der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich die Mängelrüge als unberechtigt heraus, sind die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden zu tragen.   

7. Haftung / Haftungsbeschränkung

Die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH nur für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Weiterhin haftet die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche sowie außervertragliche Ansprüche.

Die Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unbenommen.

8. Datenschutz

Die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH hält sich im Umgang mit den Kundendaten an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und ist berechtigt, alle erforderlichen Daten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu verarbeiten und zu speichern.

Die Firma Reifenzentrum Watzka GmbH ist berechtigt, bei Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Erkundigungen über die Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen.

9. Elektronischer Rechnungsversand

a.Leistung

Durch Erteilung eines Auftrags für die elektronische Zusendung der Rechnungen per E-Mail durch die Fa. Reifenzentrum Watzka GmbH (kurz: RZW) erhält der Kunde von RZW alle Rechnungen auf elektronischen Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde verzichtet auf eine Zusendung der Rechnung in Papierform.

b.Zustellung

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch RZW ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an RZW (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

c.E-Mail-Adresse

Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, RZW unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse RZW nicht bekannt gegeben hat.

d.Sicherheit

RZW haftet nicht für Schäden die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.

e.Kündigung / Widerruf

Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung bei RZW erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die RZW zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift zugestellt. RZW behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbständig an die RZW zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Firma Reifenzentrum Watzka GmbH.

 

Stand Juni 2018

 

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